Kosten

 

 

Die Träger unserer Beratungsstellen in Singen, Konstanz und Überlingen sind die jeweiligen Katholischen Gesamtkirchengemeinden.

Die Träger übernehmen zusammen mit dem Erzbischöflichen Ordinariat ca. 3/4 der Gesamtkosten. Zusätzlich erhalten wir in sehr beschränktem Maße Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Damit können die Gesamtkosten aber nicht gedeckt werden. Aus diesem Grund erheben wir von unseren Klienten einen Unkostenbeitrag. Für jedes Beratungsgespräch gilt als Richtwert für die Höhe Ihrer Eigenbeteiligung 1-2% Ihres Nettoeinkommens.


Aus finanziellen Gründen (soziale Härtefälle) scheitert eine Beratung jedoch nicht. Sprechen Sie darüber bitte mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.

Terminabsage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, das möglichst frühzeitig - mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin - mitzuteilen, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Für nicht frühzeitig abgesagte Termine entstehen der Beratungsstelle Kosten, die wir Ihnen mit der Hälfte Ihres Unkostenbeitrages berechnen.

 

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